Was kostet diese Dienstleistung?

… unter Umständen werden die Kosten durch Pflegekassen übernommen und der Erstbesuch in Ihrer gewohnten Umgebung ist immer kostenfrei – melden Sie sich einfach, Sie können nur gewinnen.

Wir arbeiten nach dem Motto:

Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da.

Den Inhalt und zeitlichen Umfang der Serviceleistung wählen Sie individuell. Dabei wird die Leistung an Ihren jeweiligen Bedarf angepasst.

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis und Sie erhalten immer eine ordentliche Rechnung zum Ende des Monats.

Der Stundensatz beträgt ab 30 Euro inkl. Mwst. als Kassenleistung, privat nach VB.

Die Mindestbuchung beträgt  2 Stunden, danach erfolgt eine ½ stündliche Abrechnung.

An Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag.

Fördermöglichkeiten

Welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten es von den Krankenkassen und Pflegeversicherungen sowie weiteren staatlichen Stellen gibt, erfahren Sie von uns. Sprechen Sie uns dazu bitte gern an.

Beispiele

Pflegekassen

Im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote nach §45c Abs. 3 SGB XI können die Kosten bei der zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden.

Der monatliche Entlastungsbetrag beläuft sich seit 01.01.2017 auf 125 Euro pro Monat. Voraussetzungen ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).

Staatliche Unterstützung

20% der entstehenden Kosten (max. 4.000 Euro im Jahr) können im Rahmen ihrer Steuererklärung erstatten werden. Alternativ, wird die Betreuung durch Angehörige organisiert, können diese die Erstattung im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen (§35a EStG)

Weiter Fragen beantworte ich gerne in einem unverbindlichen Gespräch. Ich freue mich darauf Sie kennenzulernen.